2021 hat der Bundestag mit dem Ganztagsförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter beschlossen. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 und stärkt damit die Bestrebungen des Rates, die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen bedarfsgerecht, qualitativ und verlässlich auszubauen.

Ganztagsbetreuung schafft Möglichkeiten, Lerndefizite bei Kindern auszugleichen, individuelle Förderung zu ermöglichen und auf diese Weise mehr Bildungsgerechtigkeit sowie Chancengleichheit zu realisieren. Zudem werden die erreichten Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch für Eltern von Kindern dieser Altersgruppe abgesichert, sodass die Eltern frei entscheiden können, ob und wann sie eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen. Gleichzeitig muss ein Angebot geschaffen werden, dass die Wünsche und Bedarfe der Familien berücksichtigt und in den Blick nimmt.

Für eine zuverlässige und qualitätsvolle Angebotsentwicklung ist es wünschenswert, dass sich im Zuge des Ausbaus der Ganztagsangebote und der Umsetzung des Rechtsanspruchs weitere Grundschulen zu Ganztagsschulen in Angebotsform weiterentwickeln. In allen Grundschulbezirken eine gute Qualität der Ganztagsangebote sicherzustellen, hat oberste Priorität und schafft Verlässlichkeit für die Familien in Mainz. Dies erscheint umso wichtiger, weil die Nachmittagsbetreuung an Grundschulen in unterschiedlichen Formen (stattfindet) und von unterschiedlichen Trägern (wahrgenommen) angeboten wird (Ganztagsschule, Hort, Betreuende Grundschule, Freie Träger, Förder- und Elternvereine etc.).

Um bei der Angebotsvielfalt ein erforderliches Maß an Qualität sicherzustellen, möge der Stadtrat in Ergänzung zum Stadtratsantrag mit der Vorlagennummer 1972/2019/1 beschließen:

  1. Den Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung durch einen Rahmen für zu erfüllende Qualitätsstandards qualitativ hochwertig auszugestalten.
  2. Darauf hinzuwirken, dass die außerhalb der Ganztagsschulen in Angebotsform organisierten Förderangebote mit der schulischen Förderung inhaltlich und zeitlich abgestimmt sind.
  3. Einen verbindlichen Rahmen für die Kooperation zwischen der einzelnen Schule und dem jeweiligen Träger der Betreuungsangebote zu definieren.
  4. Standards für die pädagogische Konzeption der Betreuungsangebote zu entwickeln.
  5. Standards für den Einsatz fachlich qualifizierten Personals zu definieren.
  6. Die Einbeziehung und Förderung von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen.
  7. Die Ganztagsangebote sollen dabei an den Bedarfen und Bedürfnissen von Eltern und Kindern ausgerichtet sein und Flexibilisierungsmöglichkeiten bieten.
  8. Die Grundschulen dazu zu motivieren, gebundene Ganztagsklassen mit rhythmisiertem Unterricht anzubieten.
  9. Möglichst frühzeitig eine realistische Bedarfsplanung für jeden Schulstandort zu erstellen und auf Basis der Ergebnisse eine passende Personalausstattung zu erreichen.
  10. Ideen für Kooperationen mit örtlichen Vereinen zu entwickeln, die ergänzend Angebote am Nachmittag anbieten können.