„Lebendigkeit darf nicht an den Grenzen von Bebauungsplänen enden – Planungssicherheit für Mainzer Akteure gefordert“

FDP-Stadtratsfraktion Mainz kritisiert fehlende Bereitschaft für Übergangslösungen der Außengastronomie in der südlichen Altstadt – Verwaltung ignoriert Lebenswirklichkeit

Die FDP-Stadtratsfraktion zeigt sich enttäuscht über die beharrlich ablehnende Haltung der Stadtverwaltung zur geforderten Planungs- und Existenzsicherheit von Außengastronomie in Teilen der südlichen Altstadt, die dort von den veralteten und sehr unterschiedlichen Bebauungsplänen vorhanden sind. Die Verwaltung lehnt trotz mehrfacher Forderungen von Innenstadtvereinen und Gastronomen eine Übergangslösung ab und versteckt sich hinter formellem Baurecht, obwohl dringender Handlungsbedarf besteht.

Die Lebendigkeit und Lärm von Straßencafés macht nicht an der Grenze eines Bebauungsplans Halt. Warum sollte das Recht es tun?“, fragt Susanne Glahn, Fraktionsvorsitzende der FDP im Mainzer Stadtrat. „Was wir hier erleben, ist eine praxisferne Verwaltungshaltung, die weder die ökonomische Not der Gastronomiebetriebe noch das gesellschaftliche Bedürfnis nach lebendigen Innenstädten ernst nimmt.“

Bereits im Mai 2024 hatte der Stadtrat beschlossen, die veralteten Bebauungspläne zu überprüfen – viele davon stammen aus den 1970er Jahren und berücksichtigen die heutige Lebensrealität nicht mehr. Dennoch ist ein Abschluss dieses Prüfverfahrens frühestens 2026 zu erwarten. Bis dahin jedoch bleibt zahlreichen Betrieben die Nutzung von Außengastronomie untersagt – rein aufgrund von Plangrenzen, die teilweise nur wenige Meter voneinander entfernt komplett gegensätzliche Regelungen enthalten.

Thomas A. Klann, baupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und selbst Architekt, bringt es auf den Punkt:
Wenn an einem Tisch ein Espresso erlaubt ist, am Nebentisch aber baurechtlich verboten – dann hat das nichts mehr mit moderner Stadtplanung zu tun, sondern mit Absurdität.

Die FDP kritisiert, dass in anderen rheinland-pfälzischen Städten wie Koblenz längst mutigere Wege gegangen werden. Dort werden Übergangslösungen auch unter Berücksichtigung von Lärmwerten möglich gemacht – etwa durch schalltechnische Begutachtungen und Auflagen, statt durch pauschale Verbote. Mainz hingegen versteckt sich hinter überkommenem Planungsrecht.

Wir fordern: weniger German Angst – mehr German Mut!“, so Klann. „Wer sich dauerhaft hinter dem Baugesetzbuch aus den Siebzigern versteckt, beweist nicht Rechtsstaatlichkeit, sondern Mutlosigkeit. Übergangslösungen mit Schallschutzmessungen wären ein pragmatischer Schritt – und ein Signal, dass Verwaltung gestalten will, statt zu blockieren.“

Die Festsetzungen in den Bebauungsplänen führen aktuell zu grotesken Situationen: „Das Lokal Oma Else darf seine Außengastronomie betreiben, ein paar Schritte weiter wäre es nicht erlaubt. Beim Da Vito ist es genau andersherum – eigentlich nicht erlaubt, aber durch eine Baugenehmigung aus vergangener Zeit sogar genehmigt!” so Klann 

Für Gäste unverständlich und für Betreiber wirtschaftlich existenzgefährdend, wenn neue Bauanträge jetzt gestellt werden müssten.

Die FDP fordert daher:

  1. Eine politische Willensbekundung des Stadtrats, dass Außengastronomie – wo baulich vertretbar – auch im Übergang geduldet wird, bis neue Bebauungspläne greifen oder gar den Mut eine flächenübergreifende Gastronomiesatzung zu entwickeln.
  2. Ein transparenter Kriterienkatalog, der in strittigen Fällen auch temporäre Genehmigungen auf Grundlage objektiver Schallschutzwerte erlaubt (mit Schallschutzgutachten).
  3. Die Vorlage eines realistischen Zeitplans für die Überarbeitung der Altstadt-Bebauungspläne, insbesondere der südlichen Altstadt zur Planungssicherheit der Akteure.

Mainz kann mehr. Mainz muss mehr wollen. Städte wie Koblenz machen es vor. Es wird Zeit, dass die Verwaltung nicht nur Verhinderung organisiert, sondern Gestaltung ermöglicht“, so Glahn abschließend.