Bei Nutzung von Flächen Erbpacht einem Verkauf vorziehen
Einflussmöglichkeiten erhalten
Mainz, 28.12.2020. Die Stadt Mainz beabsichtigt, die Grünfläche zwischen dem Gelände der Münchfeldschule und der Straße Am Heiligenhaus einer Bebauung mit Wohnraum und einer Kita zuzuführen. Ganz grundsätzlich stellt sich aus Sicht der Freidemokraten die Frage, ob Teile des städtischen Grundstücks nicht sinnvoller in Erbpacht zur weiteren Nutzung vergeben werden sollten, statt sie an einen Investor zu verkaufen.
Zum einen bliebe das „Tafelsilber“ bei der Stadt Mainz, zum anderen könne man in Erbpachtverträgen stärker Einfluss auf Details der Nutzung nehmen, in diesem Fall klare Vorgaben bezüglich des Erhalts des Grünbestandes sowie auf die Anzahl der Wohneinheiten und der generellen Nutzung.
Peter Strokowsky, baupolitischer Sprecher: „Der Bedarf an Flächen für neuen Wohnraum und öffentliche Infrastruktureinrichtungen wie z. b. KiTas ist in Mainz unvermindert hoch. Ein apodiktischer Verzicht zur weitergehenden Nutzung von Flächen kann daher nicht sinnvoll sein. Da es sich bei dem betreffenden Areal „Am Heiligenhaus“ um eine wichtige Fläche mit Grünbestand handelt und die Bebauungsplanungen der jüngsten Zeit ohnehin starke Kritik der Anwohnerschaft nach sich gezogen haben, ist der Einbezug der Menschen vor Ort von hoher Bedeutung für uns. Umso wichtiger wird es sein, künftige Planungen sensibel mit der Bestandsbebauung und der Umgebung in Einklang zu bringen.“
Strokowsky konkretisiert weiter: „Es existiert für Teile des Areals bereits seit den neunziger Jahren ein Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan sieht Wohnbebauung und Gemeindebedarfsflächen vor. Die Möglichkeit eines Verkaufs samt Bebauung überrascht daher nicht und muss vor diesem Hintergrund entsprechend sensibel gehandhabt werden.“ An der Stelle sei nun die Liegenschaftsdezernentin gefordert.
Weitergehende Vorbehalte habe die FDP bezüglich des beabsichtigten Verkaufs städtischer Flächen. Vielmehr sei es sinnvoll, eine Erbpachtvergabe in den Fokus zu nehmen.
„Die Verwaltung sollte städtische Besitztümer nicht leichtfertig verkaufen, sondern diese Option nur in Ausnahmefällen wahrnehmen. Eine solche Situation sehen wir im vorliegenden Fall sicher nicht. Erbpachtverträge gestatten der Verwaltung größere Einflussmöglichkeiten bei der künftigen Nutzung. Diese sollte sie nicht aus der Hand geben“, betont Strokowsky.