Anfrage: Zuständigkeiten für den Bereich „Kultur„

Mit Inkrafttreten des neuen Dezernatsverteilungsplans zum 1. März 2026 ändern sich auch die Zuständigkeiten auch für den Bereich „Kultur“. Künftig werden sich demnach zwei Dezernenten die Verantwortung für kulturelle Themen teilen. Dem Dezernat VIII werden, neben Bauen und Denkmalpflege, unter der Überschrift „Historisches Erbe“ auch die städtischen Museen (Gutenberg-Museum und Naturhistorisches Museum) zugeordnet. Die restlichen kulturellen Aufgaben verbleiben nach unserem Kenntnis-stand im Dezernat VI, das darüber hinaus auch die Schulen verantwortet.
Wir fragen an:

  1. Ist es richtig, dass auch das Stadtarchiv als städtisches Amt dem Baudezernenten unterstellt sein wird? Wenn nicht, verbleibt es dann in der Zuständigkeit des Kulturdezernenten?
  2. Welche Ämter, kulturellen Einrichtungen und Institute bleiben im Zuständigkeitsbereich des
    Kulturdezernenten? Sind neue Zuordnungen zu seinem Dezernat beabsichtigt? Wenn ja, welche?
  3. Welcher Fachausschuss behandelt künftig Themen der beiden o.g. Museen? Sollte dies der
    Bauausschuss sein, wird der Kulturausschuss in die Beratungsfolge einbezogen? Wenn ja, teilt
    die Verwaltung unsere Auffassung, dass sich durch die Aufteilung der kulturellen Zuständigkeiten die Beratungszeit, insbesondere bei vorbereitenden Beschlüssen für den Stadtrat, verlängert?
  4. Sollte der Kulturausschuss nicht in die unter 3. genannte Beratungsfolge eingebunden werden, welche Möglichkeiten hat dann das Gremium als zuständiger Fachaus-schuss an der Entscheidungsfindung mitzuwirken?
  5. Entstehen durch die Aufteilung der Zuständigkeiten zusätzliche Kosten? Wenn ja, wie hoch werden diese beziffert?