Anfrage: E-Scooter Satzung
25. März 2026
Es ist wichtig, dass das Ordnungsdezernat endlich den Stadtratsbeschluss hinsichtlich der Umsetzung einer E-Scooter Satzung für mehr Ordnung im öffentlichen Raum umgesetzt hat. Diese ist
nun seit dem 01.03.2026 in Kraft.
Bei allem Lob an der Umsetzung der Ordnung gibt es auch Kritik, die zu Rückfragen an die Ver-
waltung führen.
Wir fragen an:
- Ist es richtig, dass als Stellplätze für die E-Scooter Stellplätze von PKWs-Parkplätze
herangezogen wurden? Wenn ja, wieviele? - Gab es keine alternativen Flächen auf Plätzen zum Beispiel neben Fahrradstellplätzen,
anstelle von PKW-Stellplätzen? - Stellplätze für PKWs sind in der Altstadt und Neustadt bereits „knapp“; wurden zuvor die
Anwohner beziehungsweise anliegenden Gewerbetreibenden darüber informiert? Wur-
de zuvor der jeweilige Ortsbeirat angehört. - Wie schätzt die Verwaltung, die Kritik der Betreiber dazu ein, dass die Parkzonen nicht
in der Fläche ausreichend wären? Lime hält 25 Parkzonen für das rund 3,6 Quadratki-
lometer große Pflichtparkgebiet für zu wenig. Als Faustregel gelte in der Branche: min-
destens 25 Standorte pro Quadratkilometer, also etwa einen alle 200 Meter. Für Mainz
würde das rund 92 Parkflächen bedeuten.