Entscheidung des Stadtrechtsausschusses zur Aufhebung von Tempo 30 ist eine Klatsche für die Verwaltung

Als „Klatsche für die Verwaltung“ bezeichnet die FDP-Stadtratsfraktion die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses, dass die Stadtverwaltung die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h in der Kaiserstraße und der Rheinachse sofort aufheben muss.

„Die FDP hat von Anfang an die Begründung mit überhöhten NOX-Werten nicht für tauglich gehalten und die Geschwindigkeitsbegrenzungen abgelehnt“, so die FDP-Vorsitzende Susanne Glahn. Bei den Straßenzügen handelt es sich um die Hauptverkehrsachsen in der Mainzer Innenstadt mit erheblicher Bedeutung für die Bewohner, Handel und Gewerbe und die vielen Besucher der Stadt. Der Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung auf den Ausstoß von Stickoxiden ist nach Aussage des Umweltbundesamtes sehr gering und es war bei der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzungen schon klar erkennbar, dass die Werte in den Straßenzügen ohne diese eingehalten werden können.

Darüber hinaus führt Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen zu Umgehungsverkehr z.B. in der großen Bleiche, Diether von Isenburg und Bauhofstraße. Auch der ÖPNV hat durch Tempo 30 erhebliche Mehrkosten im 6-stelligen Bereich u.a. durch erhöhte Personalkosten.

Besonders kritisch sehen die Liberalen, dass die Verwaltung in Kenntnis der Sachlage die Begrenzungen noch über Wochen aufrechterhalten hat. „Wenn der Vorsitzende des Stadtrechtsausschusses von einer juristischen Katastrophe spricht, sollten alle Alarmglocken läuten,“ so Susanne Glahn. Bezeichnend auch, dass die Verwaltung ankündigt, andere Argumente zu suchen, um die Begrenzungen schnellstmöglich wieder einzuführen. Es geht offensichtlich nicht um die Sache, sondern um die Umsetzung eines flächendeckendenden Tempo 30 in der Stadt, unabhängig von Fakten.