FDP bittet um Aufklärung, um was es sich bei Fahrradpiktogrammen aus Sicht des Verkehrsdezernates handelt.
Die Mainzer Freien Demokraten nehmen mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die Verkehrsdezernentin ohne jeden Zweifel in den Fahrradpiktogrammen keine Verkehrszeichen sehe, da sie weder Verbote noch Beschränkungen des Verkehrs anordneten.
Es stellt sich zunächst die Frage, ob in logischer Konsequenz aus Sicht des Verkehrsdezernates jedes Sackgassenschild genauso wie alle übrigen Gefahrenzeichen, Hinweise und Wegweiser keine Verkehrszeichen sind. Beschränkungen und Verbote werden damit nicht angeordnet, aber sie findet sich in der StVO und werden dort sogar teilweise Verkehrszeichen genannt, sowie auch sonst alle in der StVO erwähnten Markierungen Verkehrszeichen sind.
„Die Verkehrsdezernentin müsste dringend einmal schlüssig darlegen, auf welcher Rechtsgrundlage sie Fahrrad-Piktogramme auf die Straße bringt. Das ist auch in ihrem eigenen Interesse. Möchte doch sicher niemand den Eindruck entstehen lassen, dass hoheitliche Entscheidungen unter Missachtung von Recht und Gesetz getroffen werden, nur der Ideologie wegen.“ so die FDP-Kreisvorsitzende Susanne Glahn.
Die straßenverkehrsrechtliche Einordnung des Verkehrsdezernates ist vollkommen unklar, steht nur im Widerspruch zur StVO und der Einschätzung des LBM. „Es wäre geboten, dass das Verkehrsdezernat fachlich fundiert Stellung bezieht. Wenn hoheitlich Stellen unterschiedliche Auffassungen vertreten, kann bei Bürgern schnell der Eindruck entstehen, dass die Verwaltung selbst nicht weiß, was sie tut und ihr die nötige Kompetenz fehlt. Das wäre fatal, führt das doch zu sinkender Akzeptanz staatlicher Anordnungen und Maßnahmen. Das will insbesondere im Straßenverkehr sicherlich niemand.“, so Dr. Marc Engelmann.