Landesparteitag in Mainz: Freie Demokraten in RLP wählen neuen Landesvorstand

Die Freien Demokraten in Rheinland-Pfalz haben am Samstag, den 11. März, auf ihrem 77. Ordentlichen Landesparteitag in Mainz-Finthen einen neuen Vorstand gewählt. Als Landesvorsitzender wurde Volker Wissing wiedergewählt.
Dem geschäftsführenden Landesvorstand gehören mit der wiedergewählten stellvertretenden
Landesvorsitzenden Daniela Schmitt nun auch Carina Konrad und Karl-Heinz Fellenzer an. Carina Konrad setzte sich als stellvertretende Landesvorsitzende gegen Sandra Weser durch. Karl-Heinz Fellenzer folgt auf Jürgen Creutzmann in das Amt des Schatzmeisters, der nach 40 Jahren in diesem Amt nicht mehr angetreten war und von dem Landesparteitag durch Verleihung des Titels als Ehrenschatzmeister geehrt wurde.

Aus Mainz wurde der Fraktionsvorsitzende der Mainzer FDP-Stadtratsfraktion David Dietz erneut als Beisitzer in den Landesvorstand gewählt und erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass mir der Landesparteitag erneut das Vertrauen geschenkt hat, im Landesvorstand mitzuwirken. Gerade vor der anstehenden Kommunalwahl ist es wichtig, eine starke liberale Stimme aus der Landeshauptstadt vernehmen zu können.“

Mit den programmatischen Ergebnissen des Landesparteitages ist die Mainzer Kreisvorsitzende, Susanne Glahn, sehr zufrieden. „Mit mehrfachen Beschlüssen zur Umsetzung der Istanbul Konvention – zum Schutz eines gewaltfreien und selbstbestimmten Lebens – geben wir ein klares Signal, dass der Schutz von Frauen und Kindern mit Second-Stage-Projekten, wie schnellerem Zugang für Wohnraum und weiterer Unterstützung wichtige Anliegen sind.

Zur Sicherung der Versorgung der Menschen aus regionaler Landwirtschaft, der Erhaltung der Biodiversität und der sozialen Kultur im ländlichen Raum ist es von Bedeutung, dass die EU-Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der geltenden Fassung neu zu verhandeln ist und das Agieren des Bundes ausdrücklich zu unterstützen.

Auch die Forderung einer Anpassung der Altersvoraussetzungen zur Wählbarkeit für Bürgermeister und Landräte, ab 18 Jahren und nach oben unbeschränkt, verdeutlicht, dass bei Wahlen nicht das Alter zur Richtschnur werden darf, sondern die Eignung der Persönlichkeiten.“