Antrag der Ampel-Koalition zur Einführung und Umsetzung des Jugendbeteiligungskonzeptes

In Mainz existierte bisher kein geeignetes Jugendbeteiligungskonzept, das die vielfältigen Bedürfnisse von Jugendlichen alters- und zeitgemäß aufnimmt und bei Entscheidungsfindungen berücksichtigt. Diese Lücke wurde in den letzten Jahren in der Steuerungsgruppe Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses analysiert sowie der Prozess zu einem Jugendbeteiligungskonzept für Mainz gemeinschaftlich erarbeitet.

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen, die Ergebnisse der Steuerungsgruppe Jugendbeteiligung des Jugendhilfeausschusses für ein Jugendbeteiligungskonzept dem Stadtrat vollumfänglich zur Umsetzung zu empfehlen.

Dieses Jugendbeteiligungskonzept umfasst:

  1. Die Etablierung eines Jugendforums, das einmal im Jahr mit mindestens 300 Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren tagt. Dieses setzt sich jeweils zu 50% aus achten Schulklassen und freiwillig teilnehmenden Jugendlichen zusammen. Die Jugendlichen erarbeiten in themenorientierten Projektgruppen ihre Ideen für Mainz. Vertreter*Innen aus Verwaltung und Politik sollen durch Projektpatenschaften aktiv in die Umsetzung der Projekte einbezogen werden.
  2. Die im Jugendforum gebildeten Projektgruppen setzen ihre Projekte innerhalb von zwölf Monaten um und werden dabei nach thematischer Zugehörigkeit von Hauptamtlichen aus den Jugendzentren, Schulsozialarbeit und Verwaltung sowie Politiker*innen begleitet. Für die schnelle und unbürokratische Umsetzung von Projekten, wird ein angemessenes Budget eingerichtet.
  3. Darüber hinaus wird ein Jugendgremium aus rein freiwillig Teilnehmenden etabliert, in dem sich Jugendliche dauerhaft und über die zwölf Monate hinaus einbringen können. Das Jugendgremium unterstützt die Projektgruppen inhaltlich und organisatorisch und fungiert als Ansprechpartner für jugendpolitische Fragen. Es wird in enger Kooperation mit dem Haus des Erinnerns realisiert.
  4. Jugendliche müssen auch bei herkömmlichen Büger*innenbeteiligungen gezielt adressiert werden. Die Verwaltung soll erarbeiten, wie sowohl bei stadtinternen als auch extern durchgeführten Bürger*Innenbeteiligungen bei ausgewählten Projekten eine gleichwertige Jugendbeteiligung durchgeführt werden kann.
  5. Zur Gesamtumsetzung des Jugendforums, des Jugendgremiums sowie weiterer Jugendbeteiligungsformate im Rahmen von Bürger*innenbeteiligung werden die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Die Verwaltung prüft, wie eine zielgruppengerechte Kommunikation mit Jugendlichen über die gängigen Social-Media-Kanäle gewährleistet werden kann.