Anfrage: Gewährleistung der Energie- und insbesondere Gasversorgung der Stadt Mainz

Aufgrund der Drosselung der Gaslieferungen durch Russland auf unter 40 Prozent (über die Nord-Stream-1-Leitung) hat der Bundeswirtschaftsminister am 23. Juni im Notfallplan Gas die „Alarmstufe“ ausgerufen. Gleichzeitig hat er Industrie und Privathaushalte zum Sparen von Energie aufgerufen, ebenso aber auch Bund, Länder und Kommunen. Die Stadt Speyer hat daraufhin unverzüglich einen Energie-Notfallplan für die kommunalen Gebäude und Einrichtungen erstellt.

Deshalb fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie bewertet die Verwaltung den Energienotfallplan der Stadt Speyer?
  2. Hat die Verwaltung auch für die Landeshauptstadt Mainz einen entsprechenden Energienotfallplan entwickelt? Wenn ja, welche Maßnahmen sieht dieser Plan vor?
  3. Inwieweit sind Planungen gediehen, im Falle von Energieknappheit die Energieversorgung der städtischen Schulen, Kitas, Pflegeheime, Sportanlagen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten?
  4. Gibt es von Seite der Verwaltung Unterstützungsmöglichkeiten für kleinere und

mittlere Unternehmen, um der sich drohenden Energieknappheit zu begegnen?