Kommunalparlamente müssen auch in der Krise handlungsfähig bleiben

Pressemitteilung 10.06.2020

Nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz müssen Entscheidungen der Räte und ihrer Ausschüsse durch Beschluss innerhalb von Präsenzsitzungen getroffen werden. „Die durch die Corona-Pandemie verursachten Kontaktbeschränkungen in den letzten Wochen und Monaten haben auch in der Stadt Mainz dafür gesorgt, dass Gremien nicht oder nur in abgespeckter Form tagen konnten.

Gerade in Krisenzeiten müssen aber auch die politischen Gremien vor Ort handlungsfähig bleiben,“ mahnt der Kreis- und Fraktionsvorsitzende der Mainzer FDP, David Dietz.

In der vergangenen Plenarsitzung hat der rheinland-pfälzische Landtag nunmehr Änderungen der Gemeindeordnung beschlossen, damit Gremienmitglieder auch in Ausnahmesituationen ihr Stimmrecht ausüben können. Im Wesentlichen sehen die, zeitlich befristeten, Regelungen vor, dass kommunale Beschlüsse per Telefon- oder Videokonferenz sowie auch im Umlaufverfahren gefasst werden dürfen. „Als kommunales Gremium bekommen wir damit eine flexible und praktikable Möglichkeit an die Hand, um auch in der Corona-Krise handlungsfähig zu bleiben. Das stärkt die demokratische Mitbestimmung und damit auch die Legitimität der Entscheidungen während und nach der Krise“, freut sich Dietz.

Die FDP-Fraktion hat mit einer Anfrage nach dem Stand der technischen Möglichkeiten und der anfallenden Kosten wissen wollen, ob die Landeshauptstadt die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, auch in der derzeitigen Krisensituation rechtssichere Gremienentscheidungen ohne Verzögerung herbeizuführen. „Gerade in der jetzigen Situation ist die politische Handlungsfähigkeit vor Ort von großer Bedeutung. Nun gilt es, umgehend alle Voraussetzungen zu schaffen, damit künftig Beschlüsse per Umlaufverfahren, Video- oder Telefonkonferenz gefasst werden können. Diese Chance wollen wir auch in Mainz ergreifen und umsetzen“, fordert Dietz.

Besonders wichtig sei den Freidemokraten neben der Rechtssicherheit, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Teilhabe geboten werde. „Der Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen muss besondere Relevanz genießen“, betont Dietz.