Klare Regelungen bei Behindertenwerkstätten fördern Transparenz
Wichtige Arbeit der Behindertenwerkstätten nicht durch politische und juristische Scharmützel diskreditieren
„Wie von rheinland-pfälzischen Medien dargestellt, verklagt das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) die 36 Behindertenwerkstätten im Land, um Prüfungen bezüglich der wirtschaftlichen Verwendung der investierten Steuergelder durchführen zu können.
„Rheinland-Pfalz ist das Bundesland mit den größten Zuwendungen und das einzige, indem bislang aufgrund fehlender Rechtsgrundlage keine Prüfungen möglich waren. Der krasse Schritt seitens des LSJV nunmehr gegen alle 36 Einrichtungen vor den Kadi zu ziehen, verdeutlicht die gravierende Diskrepanz, die durch Kritik des Landesrechnungshofes ausgelöst wurde“, betont David Dietz, Kreisvorsitzender der Mainzer Freidemokraten.
„Gerade die Behindertenwerkstätten in Mainz leisten tolle Arbeit, allerdings muss eine Prüfung der Ausgaben möglich sein und ist eigentlich bei der Höhe der Zahlungen auch selbstverständlich.“, ergänzt der liberale Sozialpolitiker.
Das Land Rheinland-Pfalz investiere pro Jahr im Vergleich zu den anderen Bundesländern 30 Millionen Euro mehr. Es sollte auch im Interesse der Träger der Werkstätten sein, eine Prüfung durch das Land durchführen zu lassen, um damit jeglicher Kritik an den Mehrausgaben standhalten zu können. Den Trägern müsse bewusst sein, dass die, vor mittlerweile die Jahren geäußerte, Kritik des Rechnungshofes nicht zu ignorieren sei.
Die Argumentation, dass die Behindertenwerkstätten im Land keine anlassunabhängigen Prüfungen erlauben sollten ist tatsächlich lebensfremd, wie es in der Klageschrift heißt. „Warum allerdings diese Klagewelle einen Monat nach Beschluss der entsprechenden Rechtsverordnung nicht aufzulösen ist, erschließt sich nicht.“, erläutert Dietz.
Die hohen Zuwendungen könnten absolut gerechtfertigt sein, gerade weil die Werkstätten einen eminent wichtigen Beitrag zur Integration in den Arbeitsmarkt leisten. „Vor der Bedeutung der Einrichtungen macht es Sinn, an der Stelle wirkliche Transparenz zu schaffen, um jedweden Zweifel zu zerstreuen. Die zuständigen Landesbehörden und die Einrichtungsträger sind daher in besonderer Weise zu einer Rückkehr zur Zusammenarbeit gefordert, um die Verunsicherung zu unterbinden“, sieht Dietz.