Anfrage: Mitgliedschaft der Stadt Mainz in Umweltverbänden

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mehrfach angekündigt, auf dem Klageweg ein vollständiges Diesel-Fahrverbot in der Mainzer Innenstadt anzustreben. Nach dem Unterlassungsklagengesetz gibt es mehrere sog. „qualifizierte Einrichtungen“, die sich dem Umwelt- und Naturschutz widmen und zur Führung von Verbandsklagen berechtigt sind. Diese und andere Umweltverbände finanzieren sich teilweise aus öffentlichen Mitteln. Deshalb ist es von besonderem Interesse, ob auch der Haushalt der Landeshauptstadt zur Finanzierung von Umweltverbänden beiträgt.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Bei welchen Verbänden und Organisationen, die sich mit den Themen Umwelt und Naturschutz beschäftigen, besteht eine Mitgliedschaft oder eine ähnliche Verbindung der Stadt Mainz?

 

  1. An welche dieser Verbände und Organisationen zahlt die Stadt Beiträge oder leistet andere Zuwendungen in welcher Höhe?

 

  1. Welche der Verbände und Organisationen aus Frage 1 sind nach dem Unterlassungsklagengesetz als „qualifizierte Einrichtungen“ gelistet?

 

  1. Haben Verbände und Organisationen aus Frage 1 bereits gegen die Stadt Mainz geklagt oder eine Klage in Aussicht gestellt? Wenn ja, wer waren die Verfahrensbeteiligten und um welche Streitigkeiten ging es jeweils?