Antrag für die Stadtratssitzung am 04.07.2007
Sanierung der Zitadelle
An der Bedeutung der Zitadelle als Mainzer Baudenkmal und Zeugnis des Festungsbaus des 17. Jahrhunderts besteht allgemein kein Zweifel. Auch der umfassende Sanierungsbedarf der vom Verfall bedrohten Bausubstanz ist hinlänglich bekannt. Ehrenamtlichem Bürgerengagement ist es zu verdanken, dass sich seit dem Jahr 2005 die Initiative Zitadelle Mainz e. V. (IZM) für Sanierung und Konservierung der historischen Bausubstanz einsetzt. So wurde im Sommer 2006 ein von der IZM angestoßenes Pilotprojekt mit dem Ziel gestartet, einen begrenzten Abschnitt im Bereich der Bastion Germanikus ökologisch verträglich zu sanieren. Dies kann aber nur der Beginn einer umfassenden Sanierung des Bauwerkes sein.
In den vergangenen Jahren und auch im Rahmen des o. g. Pilotprojektes traten immer wieder Gegensätze zwischen Denkmalpflege und Naturschutz bezüglich der Frage auf, ob und wie Grünbestand auf der Zitadelle entfernt werden darf, um einerseits das Mauerwerk vor Schädigungen zu bewahren und andererseits das Bauwerk in Gänze wieder sichtbar und erlebbar in das Bewußtsein der Mainzer und Mainzerinnen zurückzubringen. Auch der mögliche Ort für Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume oder der Umgang mit entstandenen Biotopen von Fauna und Flora lassen unterschiedlichen Auffassungen von Denkmalpflege und Naturschutz zu Tage treten. Dies ist für die weitere Zukunft der Zitadelle nicht förderlich.
Der Stadtrat möge daher beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert,
1) alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Sanierung wahrzunehmen und
a) den fortschreitenden Verfall des Mauerwerkes und der Bausubstanz der Zitadelle durch gezielte Maßnahmen zu stoppen. Seit 100 Jahren steht die Zitadelle als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz, dieser ist immer wieder bestätigt worden. Den daraus folgenden gesetzlichen denkmalrechtlichen Verpflichtungen ist nachzukommen und gerecht zu werden.
b) den in der Vergangenheit immer wieder aufgetretenen Gegensatz zwischen Denkmalschutz einerseits und Naturschutz andererseits unter Berücksichtigung der herausragenden Bedeutung des Kulturdenkmals Zitadelle aufzulösen, um die gesamte Zitadelle als Festung wieder sichtbar und erlebbar zu machen. Bei der insoweit gebotenen Abwägung zwischen den betroffenen öffentlichen Belangen ist auch der Naturschutz zu berücksichtigen. Seine Berücksichtigung darf allerdings nicht dazu führen, dass die Bausubstanz der Zitadelle weiter geschädigt wird.
2) zu prüfen, ob ein Investorenwettbewerb durchgeführt werden kann, der vorsieht, Teile der Zitadelle an einen privaten Investor zu veräußern und einer neuen Nutzung zuzuführen. Vorgabe eines solchen Wettbewerbes müsste sein, dass die Zitadelle von einem Investor unter Berücksichtigung der denkmalschützerischen Vorgaben saniert wird.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.
Christopher Sitte
Fraktionsvorsitzender