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Anfrage für die Stadtratssitzung am 21.03.2007

Verwilderte Grabstätten auf Mainzer Friedhöfen

Gemäß der geltenden Friedhofssatzung des Eigenbetriebs für Friedhofs- und Bestattungswesen (EFB) der Stadt Mainz ist in § 22, Abs. 5. und 6. und § 23 „Vernachlässigung“ geregelt, in welcher Weise mit vernachlässigten und verwilderten Grabstätten verfahren werden soll.
Trotz der eindeutigen Satzung ist nicht zu übersehen, dass es eine Reihe von vernachlässigten Gräbern auf den Mainzer Friedhöfen gibt.


Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie häufig werden die Mainzer Friedhöfe hinsichtlich vernachlässigter Gräber kontrolliert? Wann geschah dies zuletzt?

2. Wie viele vernachlässigte Gräber wurden im Zeitraum 2003-2006 festgestellt?

3. Wie viele Eigentümer von vernachlässigten Gräbern konnten im o. g. Zeitraum ermittelt werden? Wie viele von ihnen haben in der gesetzten Frist die jeweiligen Grabstätten in Ordnung gebracht?

4. Wie viele Gräber mussten im Jahr 2006/07 durch den EFB abgeräumt werden? Welche Kosten sind dem EFB dadurch entstanden?

5. Wurden die Kosten von den Nutzungsberechtigten zurückerstattet? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, weshalb nicht?


Christopher Sitte
Fraktionsvorsitzender


Für Sie im Landtag!


Dr. Peter Schmitz, MdL

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