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Antrag für die Stadtratssitzung am 06.12.2006

Misshandlungen von Kindern im Vorschulalter frühzeitig entgegenwirken

Der tragische Fall einer Kindesmisshandlung mit Todesfolge in Bremen sollte Anlass sein, auch in Mainz kritisch zu prüfen, welche Maßnahmen im Sinne eines Frühwarnsystems ergrif-fen werden können, um solche Fälle von Gewalt gegen Kinder zu verhindern. Auf eine ent-sprechende Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion im Februar 2006 hat die Stadt mitgeteilt, dass ein Frühwarnsystem im Sinne Screening-Verfahrens nicht geplant sei. Die Gefahr, sich auf bestimmte Personengruppen zu konzentrieren und dabei andere Gruppen aus den Augen zu verlieren, sei zu groß. Zugleich wurde mitgeteilt, dass eine Zunahme der Intensität von Gewalt gegen Kinder, insbesondere Kleinkinder, zu beobachten sei.

In Mainz gibt es bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Stadtjugendamtes einerseits und den Fachkräften des Gesundheits-, Schul- und Erziehungswesens andererseits, um Gefährdungsrisiken entgegen zu wirken und bei Gewalt gegen Kinder Schutz zu gewährleisten. Trotzdem sollten die jüngsten Ereignisse doch Anlass genug sein, die gegenwärtige Handlungspraxis zu hinterfragen. Das Ziel muss es sein, ein Frühwarnsystem zu entwickeln, das es ermöglicht, schon im Vorfeld Fälle von Gewalt gegen Kinder zu verhindern und bei gegebenen Anlässen zum Schutz der Kinder wirksam einschreiten zu können.

Die Verwaltung wird gebeten

zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, ein Frühwarnsystem für Misshandlungen für Kinder im Vorschulalter zu entwickeln, das einerseits potentielle Risikopersonengruppen im Blickfeld hat, aber andererseits auch sensibel auf individuelle Risikofaktoren bei vermeintlich ungefähr-deten Gesellschaftsbereichen reagiert.

In diesem Zusammenhang soll auch dem von der Verwaltung bereits festgestellte Schulungs- und Sensibilisierungsbedarf bei Fachkräften des Gesundheits-, Schul- und Erziehungswesens hinsichtlich der Erkennung von Gefährdungssituationen, belasteten Familiensituationen und ersten Anzeichen von Misshandlung und Vernachlässigung entsprochen werden. Die entspre-chenden Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Fachkräfte müssen Pflicht und nachgewiesen werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.


Christopher Sitte
Fraktionsvorsitzender


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