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Antrag für die Stadtratssitzung am 05.04.2006

Parken per Handy auch in Mainz

Aufgrund einer bis zum 31.12.2007 befristeten Änderung der StVO können Mobiltelefone beim Parken im öffentlichen Straßenraum eingesetzt werden („Handy-Parken“). Zwischenzeitlich wurde in mehreren Städten der Vollbetrieb aufgenommen (Paderborn, Duisburg, Flensburg), in anderen Städten läuft ein Versuch (Berlin, Saarbrücken, Wiesbaden).

Der Versuch in Wiesbaden läuft seit dem 01.10.2005, und die Laufzeit wurde gerade vom 31.03.2006 auf den 30.06.2006 verlängert. Angesichts der positiven Erfahrungen mit 2360 registrierten Benutzern (Stand 15.02.2006) und mehr als 4000 Parkvorgängen im Januar 2006 wird voraussichtlich ein Dauerbetrieb angestrebt. Der Versuch wird vom Zentrum für integrierte Verkehrssysteme der TU Darmstadt (ZIV) wissenschaftlich begleitet, der Bericht soll Ende März vorliegen.

Für die Nutzer ergeben sich folgende Vorteile:
• keine Notwendigkeit von Bargeld
• keine Wege zum Automaten
• minutengenaue Abrechnung
• Anpassung der Parkdauer an den Bedarf ohne Vorauswahl der Zeit

Im Ergebnis liegt die Parkdauer der Nutzer des Handy-Parken und damit die gezahlte Gebühr in Wiesbaden deutlich über dem Durchschnitt aller Nutzer.

Im Rahmen des Versuches ist die Nutzung des Systems zur Zeit kostenlos, die Gebühren für die Ab-wicklung trägt die Stadt, bei der sich (tendenziell) die Kosten für die Betreuung der Parkscheinautoma-ten (Bargeldverkehr) reduzieren sowie eine intensivere Nutzung positiv bemerkbar machen kann. Für den Dauerbetrieb sind unterschiedliche Lösungen denkbar.

Der Stadtrat möge beschließen:

• Die Verwaltung wird aufgefordert, bei einem erfolgreichen Abschluss des Versuches zum „Handy-Parken“ in Wiesbaden die Möglichkeit der Einführung für die Stadt Mainz zu prüfen.

• Dabei sollen die Erfahrungen und die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung in Wiesbaden genutzt werden. Bei einer Übertragbarkeit des Systems sprechen die Interessen der Nutzer und mögliche Synergieeffekte für die Verwendung des gleichen Systems.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Dr. Wolfgang Petereit
Fraktionsvorsitzender


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Dr. Peter Schmitz, MdL

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